Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen des Vertrages, die Rechte und Pflichten von SAM-PC-TEC IT-Dienstleistungen, vertreten durch Gerhard Rojko, nachfolgend nur noch SAMPCTEC genannt, und dem Kunden, sowie die Abwicklung der zwischen dem Kunden und SAMPCTEC geschlossenen Verträge.

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Diese AGB sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte, insbesondere aller Kauf-, Liefer-, Dienstleistungs- und Werkverträge, die SAMPCTEC seinen Kunden abschließt. Allen unseren Lieferungen, Leistungen, Angeboten und künftigen Geschäftsbeziehungen liegen diese AGB zugrunde, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde.

1.2. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Beginn der Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

1.3. Unseren AGB entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Geschäftsbedingung des Kunden erkennen wir auch dann nicht an, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.

1.4. Abweichungen von diesen AGB sind somit nur wirksam, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Aufträge werden von uns schriftlich, per E-Mail, fernmündlich oder persönlich entgegengenommen. Eine schriftliche Bestätigung durch uns erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger bzw. kurzfristiger Lieferung oder Dienstleistung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.

2.2. Mit der Annahme des Auftrages durch SAMPCTEC ist ein Vertrag mit dem Kunden zustande gekommen.
2.3. Gegenstand des Vertrages sind ausschließlich die auszuführenden Arbeiten.

2.4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer gewissenhaften und umsichtigen Arbeitsweise. Eine Erfolgsgarantie muss aufgrund der bei Computersystemen vorzufindenden Vielzahl der möglichen Konfigurationen und der damit verbundenen denkbaren Probleme grundsätzlich ausgeschlossen werden.

2.5. Aufgrund der Komplexität der auftretenden Probleme sowie der Beschaffenheit der Hard- und Software können wir, in der Regel, keine verbindlichen Angaben über den zeitlichen Umfang eines Auftrages machen. Alle Angaben hierzu sind circa Angaben.

3. Preise

3.1. Die Angebote von SAMPCTEC sind freibleibend und unverbindlich.

3.2. Es gelten die bei Auftragserteilung durch den Kunden jeweils gültigen Preise für Computerdienstleistungen, ersichtlich unter https://www.sam-pc-tec.at. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, insbesondere Warenlieferungen, Austauschteile, Verbrauchsmaterialien, Zubehör und sonstige Komponenten werden gesondert berechnet. Das Tätigkeitshonorar pro Stunde beinhaltet somit ausschließlich die Arbeitsleistung des Auftragnehmers. Die erste Stunde wird voll, alle weiteren im 30 Minuten-Takt abgerechnet.

3.3. Alle Kosten, insbesondere Aufwendungen für Hard- oder Software, die für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung unentbehrlich oder ausdrücklich mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber unmittelbar zu tragen. Eine Vorleistung von Aufwendungen für Hard- oder Software wird durch den Auftragnehmer nur nach gesonderter Absprache erbracht.

3.4. Die Preise für Computerdienstleistungen und Warenlieferungen sind Endpreise.

3.5. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder diese durch uns anerkannt wurden.

3.6. Ist aus Gründen, auf die weder der Auftragnehmer noch der Auftraggeber Einfluss haben, die Ausführung des Auftrages ganz oder teilweise unmöglich, haben sich Auftragnehmer und Auftraggeber auf einen angemessenen Ausgleich für die eingeplante Arbeitszeit und/oder die bereits geleisteten Vorarbeiten des Auftragnehmers zu einigen.

4. Kostenvoranschlag

4.1. Falls die Durchführung einer Dienstleistung oder Warenbeschaffung die im Kostenvoranschlag angegeben bzw. genannten Kosten um weniger als 10 % übersteigt, sind wir nicht verpflichtet, das Einverständnis des Kunden einzuholen. Das gleiche gilt, wenn eine vom Kunden gesetzte Kostengrenze aus bei Auftragsannahme nicht absehbaren Gründen um weniger als 10 % überschritten wird.

4.2. Die Durchführung zusätzlicher Arbeiten bedarf immer der Zustimmung des Kunden.

5. Lieferzeiten und Dienstleistungstermine

5.1. Termine und Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferzeiten und Dienstleistungstermine durch SAMPCTEC stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von SAMPCTEC durch Zulieferanten und Herstellern.

5.2. Sämtliche Dienstleistungstermine, die mit dem Kunden vereinbart wurden, beziehen sich auf den Beginn der Dienstleistung. Die Durchführung der Dienstleistung erfolgt hiernach innerhalb angemessener Zeit. Von dieser Regelung abweichende individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden bleiben davon unberührt.

5.3. Später erteilte Zusatz- und Erweiterungsaufträge, die die Durchführung unserer Dienstleistungen beeinflussen, verlängern den Termin entsprechend.

5.4. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen berechtigen SAMPCTEC, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag, soweit noch nicht erfüllt, ganz oder teilweise zurückzutreten.

5.5. Lieferfristen und Leistungstermine verzögern bzw. verlängern sich um den Zeitraum, in dem sich der Kunde selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet.

5.6. In Anwendung der Nummern 4 & 5 dieses Absatzes kann der Kunde keinerlei Schadensersatzansprüche gegen SAMPCTEC geltend machen oder herleiten.

5.7. SAMPCTEC ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Jede Teillieferung oder Teilleistung gilt als selbstständige Leistung.

5.8. Sofern SAMPCTEC die Nichteinhaltung zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von maximal 5 % des Rechnungswertes, der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit von SAMPCTEC.

5.9. Das Recht des Kunden, sich bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zu lösen, bleibt unberührt.

6. Annahmeverzug

6.1. Ist der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Adresse auffindbar, so gerät der Kunde mit der Abnahme der Leistung in Verzug. Er hat SAMPCTEC dann die durch die vergebliche Anfahrt entstandenen Mehraufwendungen zu ersetzen.

6.2. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden ist SAMPCTEC berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Kunden einzulagern.

6.3. Falls der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann SAMPCTEC die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. SAMPCTEC ist berechtigt, als Schadensersatz entweder pauschal 20% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Wir behalten uns das Eigentum an allen verwendeten Zubehör-, Ersatz- und Austauschteilen sowie sonstigen gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden vor.

7.2. Ist der Kunde Endabnehmer, ist eine Weiterveräußerung nur mit unserer Zustimmung zulässig, sonst im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber an uns ab.

7.3. Ist der Kunde mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und/oder die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.

7.4. Wegen unserer Forderung aus dem Auftrag steht uns ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu.

7.5. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Kunden gehört.

8. Zahlung

8.1. Vereinbarte Pauschalkostenbeträge sind vom Auftraggeber für das Kalendermonat im Vorhinein zahlbar.

8.2. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind entweder sofort in bar oder auf Rechnung in 2 Tagen nach Fakturendatum ohne Abzug und spesenfrei fällig.

8.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn SAMPCTEC über den Betrag verfügen kann.

8.4. Kann ein Kunde den vereinbarten Betrag nicht sofort in bar bezahlen oder ist eine Onlineüberweisung auf das Konto von SAMPCTEC nicht möglich, erhält der Kunde eine Rechnung von SAMPCTEC.

8.5. Der Kunde gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlung 5 Tagen nach Zugang der Rechnung nicht beglichen ist.

9. Gewährleistung

9.1. Für die erbrachten Computerdienstleistungen/Reparaturen übernimmt SAMPCTEC eine Garantie von vier Monaten.

9.2. Ist ein Liefergegenstand mangelhaft, gelten die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Gewährleistungsansprüche.

9.3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Liefer- bzw. Leistungsdatum.

9.4. In folgenden Fällen wird grundsätzlich keine Garantie übernommen. Bei nachträglicher Änderung der Konfiguration an Hard- und/oder Software durch den Auftraggeber, bei unsachgemäßer Behandlung, bei normalem Verschleiß, bei Verwendung von Raubkopien oder nicht lizenzierter Software durch den Kunden. Für Folgeschäden, die aus den zuvor genannten Gründen resultieren, wird ebenfalls die Haftung ausgeschlossen.

9.5. Eine Gewährleistung für offensichtliche Mängel ist davon abhängig, dass der Kunde uns dies innerhalb von einem Monat nach Liefer- bzw. Leistungsdatum anzeigt.

9.6. Datensicherungen sind vor Inanspruchnahme der Leistung vom Kunden vorzunehmen. SAMPCTEC kann nicht für den Verlust von persönlichen und/oder geschäftlichen Daten und der daraus resultierenden Folgeschäden haftbar gemacht werden.

9.7. SAMPCTEC haftet für etwaige, durch Serviceleistungen und Reparaturen entstandene Schäden, Betriebsstörungen und Datenverluste nicht, sofern keine sehr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

9.8. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unlauterer Handlung sind sowohl gegen SAMPCTEC als auch seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für leichte Fahrlässigkeit haftet SAMPCTEC nur, sofern eine für das Erreichen des Vertragszieles und zur Erfüllung des Vertragszweckes wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde (Kardinalpflicht).

9.9. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Wert der Lieferung und Leistung beschränkt.

9.10. Gewährleistungsansprüche gegen SAMPCTEC stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

9.11. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Überprüfung der von ihm als fehlerhaft bezeichneten Leistung oder des als fehlerhaft bezeichneten Liefergegenstand zu gestatten.

9.12. Jegliche Kosten, die durch Reparaturen Dritter entstehen, sind vom Kunden selbst zu tragen. Eine Kostenerstattung kann nur, vor Reparatur durch einen Dritten, mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung durch SAMPCTEC erfolgen.

9.13. Sämtliche Tätigkeiten sind durch den Kunden unmittelbar nach Durchführung in Anwesenheit des Auftragnehmers zu verifizieren. Beanstandungen sind unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten durch den Kunden zu erklären. Spätere Reklamationen können, zum Ausschluss der Möglichkeit eventueller Manipulation, zurückgewiesen werden. Bei berechtigten Rügen ist dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht entsteht dem Kunden dadurch nicht.

10. Schutz- und Urheberrechte

10.1. Bei nicht von SAMPCTEC erworbener Hard- und/oder Software ist der Kunde für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen bei der von ihm benutzten Hard- und/oder Software selbst verantwortlich.

10.2. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Kunden allein zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ausgenommen davon ist Freeware, die kopiert bzw. anderen zur Nutzung überlassen werden kann.

10.3. Bei Material, welches uns in elektronischer Form oder als Hardcopy zum Zweck der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt wird, hat der Auftraggeber sicher zu stellen, dass das Vervielfältigungsrecht eingehalten wird (Copyright).

10.4. Bei der Erstellung von Internetseiten durch SAMPCTEC, ist SAMPCTEC nicht für den Inhalt der Seiten verantwortlich. Inhalte, die gegen geltende Gesetze oder gegen die guten Sitten verstoßen, werden wir nicht akzeptieren oder veröffentlichen. Insbesondere pornographische Schriften oder Bilder, rassistische und gewaltverherrlichende Materialien werden von uns nicht verarbeitet.

11. Datenschutz / Geheimhaltung

11.1. Der Kunde willigt ein, dass firmen- und personenbezogene Daten zu internen Verwaltungszwecken erhoben und genutzt werden dürfen. Es werden grundsätzlich keine Daten durch SAMPCTEC an Dritte weitergegeben. SAMPCTEC verpflichtet sich darüber hinaus zur Verschwiegenheit in Bezug auf Daten und anderen Informationen, die im Rahmen der Servicetätigkeit offenbart werden.

11.2. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen von SAMPCTEC zugänglich werdenden Informationen, insbesondere eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von SAMPCTEC erkennbare Informationen, unbefristet vertraulich zu halten und diese weder aufzuzeichnen, noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner anderen Weise zu verwerten.

12. Sonstiges

12.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können.

12.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.

12.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

12.4. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des Auftraggebers auf ein mit dem Auftragnehmer konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen.

12.5. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich der örtlichen Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

12.6. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

12.7. Diese AGB sowie die unter deren Einhaltung getroffenen Verträge enthalten sämtliche zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarungen. Nebenabreden, spätere Vertragsergänzungen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

12.8. Die Nichteinhaltung wesentlicher Vertragsbestandteile berechtigt die Vertragspartner zur vorzeitigen fristlosen Auflösung des Vertrages.

Version vom 1.07.2022